Notariat
Inhalt
Für viele Rechtsgeschäfte ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Der Gesetzgeber möchte Mithilfe des Notars in Fällen mit weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen die Beteiligten schützen. Als Notar bekleide ich ein öffentliches Amt und bin gesetzlich zur Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.
Meine Mitarbeiter und ich unterstützen Sie in allen Fragen und Themen der notariellen Urkundengestaltung zur Verfügung. Dies können beispielhaft sein:
Immobilienangelegenheiten, z.B.
- Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen
- Bestellungen von Grundschulden und Dienstbarkeiten
- Übergabe- und Schenkungsverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen
Vererben und Schenken, z.B.
- Testamente und Erbverträge
- Erbscheinanträgen
- Erbauseinandersetzungsverträgen und Testamentserfüllungsverträgen
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, z.B.
- Gründung von Kapitalgesellschaften,
- Satzungsänderungen und Geschäftsanteilsübertragungen
- Anmeldungen zum Handelsregister
Partnerschaft und Familie, z.B.
- Vorsorgevollmachten
- Ehe- und Partnerschaftsverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
Notare sind verpflichtet, für ihre Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben, die sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ergeben. Hierin ist auch die Beratung und die Entwurfstätigkeit enthalten.