Notariat

Für viele Rechtsgeschäfte ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Der Gesetzgeber möchte Mithilfe des Notars in Fällen mit weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen die Beteiligten schützen. Als Notarin bekleide ich ein öffentliches Amt und bin gesetzlich zur Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.

Meine Mitarbeiter und ich unterstützen Sie in allen Fragen und Themen der notariellen Urkundengestaltung zur Verfügung. Dies können beispielhaft sein:

 

Immobilienangelegenheiten, z.B.

Erfassungsbogen Immobilienübertragung (594KiB)

Erfassungsbogen Entwurfserstellung (140KiB)

 

Vererben und Schenken, z.B.

Erfassungsbogen Erbscheinantrag (220KiB)

Erfassungsbogen gemeinschaftliches Testament (287KiB)

 

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, z.B.

 

Partnerschaft und Familie, z.B.

Erfassungsbogen Vorsorgevollmacht (235KiB)

 

Notare sind verpflichtet, für ihre Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben, die sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ergeben. Hierin ist auch die Beratung und die Entwurfstätigkeit enthalten.