Steuernews-TV Juli 2023
Die Betriebsausgabenpauschalen für Steuerpflichtige mit hauptberuflich selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit oder mit wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit oder nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit wurden für 2023 angepasst. Die neuen Werte erfahren Sie jetzt in Steuernews-TV.
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Geänderte Betriebsausgabenpauschalen 2023
Folgende steuerpflichtige Personen können bei der Ermittlung ihrer Einkünfte anstelle ihrer tatsächlichen Betriebsausgaben Pauschsätze ansetzen:
- Steuerpflichtige mit hauptberuflich selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit oder
- mit wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit oder
- nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit.
Die Pauschalen können auch dann angesetzt werden, wenn die tatsächlichen Betriebsausgaben niedriger sind.
Für 2023 gelten hier neue Pauschbeträge: Für die genannten hauptberuflichen schriftstellerischen oder journalistischen Tätigkeiten können 30 % der Betriebseinnahmen aus diesen Tätigkeiten (höchstens € 3.600,00 jährlich) angesetzt werden. Für die genannten Nebentätigkeiten können 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit (höchstens € 900,00 jährlich) von den Einnahmen abgezogen werden.