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Neue Grundsteuer: Feststellungserklärung auf den 01.01.2022

Zur Vorbereitung der neuen Grundsteuer ab dem 01.01.2025 sind von den Finanzämtern Grundbesitzwerte und Grundsteuermessbeträge festzustellen. Die festgestellten Werte sind dann Grundlage für die Gemeinden zur Erhebung der neuen Grundsteuer.

In einem ersten Schritt ist deshalb die Feststellung der neuen Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 vorzubereiten. Dafür sind für Grundbesitz des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und für alle Grundstücke des Grundvermögens an das jeweilige Lagefinanzamt abzugebende Feststellungserklärungen vorzubereiten. Die Abgabe der Feststellungserklärung sollte zunächst im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 erfolgen und wurde nun kurz vor Ablauf der Frist verlängert bis zum 31.01.2023.

Um das Zusammentragen der Daten für die neue Bewertung zu erleichtern, haben wir Checklisten für die Grundstücke des Grundvermögens vorbereitet, zunächst für die in Hessen belegenen Objekte sowie für Grundbesitz des Grundvermögens, der im Bundesmodell bewertet wird. Das Bundesmodell findet Anwendung bei Bewertung von Grundbesitz, der nicht in Hessen, Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg oder Hamburg liegt.

Bitte gehen Sie anhand der Checklisten vor, wenn wir als DWAZ Wirtschaftskanzlei die Vorbereitung der Feststellungserklärung für Sie übernehmen, vielen Dank!

Neue Grundsteuer: Feststellungserklärung auf den 01.01.2022

Zur Vorbereitung der neuen Grundsteuer ab dem 01.01.2025 sind von den Finanzämtern Grundbesitzwerte und Grundsteuermeßbeträge festzustellen. Die festgestellten Werte sind dann Grundlage für die Gemeinden zur Erhebung der neuen Grundsteuer.

In einem ersten Schritt ist deshalb die Feststellung der neuen Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 vorzubereiten. Dafür sind für Grundbesitz des land- und forstwirtschaftliches Vermögens und für alle Grundstücke des Grundvermögens an das jeweilige Lagefinanzamt abzugebende Feststellungserklärungen vorzubereiten. Die Abgabe der Erklärung zur Feststellung auf den 01.01.2022 kann nur im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 erfolgen, mit einer Verlängerung der Abgabefrist ist nicht zu rechnen.

Um das Zusammentragen der Daten für die neue Bewertung zu erleichtern, haben wir Checklisten für die Grundstücke des Grundvermögens vorbereitet, zunächst für die in Hessen belegenen Objekte sowie für Grundbesitz des Grundvermögens, der im Bundesmodell bewertet wird. Das Bundesmodell findet Anwendung bei Bewertung von Grundbesitz, der nicht in Hessen, Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg oder Hamburg liegt.

Bitte gehen Sie anhand der Checklisten vor, wenn wir als DWAZ Wirtschaftskanzlei die Vorbereitung der Feststellungserklärung für Sie übernehmen, vielen Dank!

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