Steuernews-TV März 2026
Mit dem Entwurf des „Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ sollen die im Koalitionsvertrag gesteckten Ziele zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr erfüllt werden. Hierzu sollen reine Elektrofahrzeuge jetzt bis 2035 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Weitere Informationen zum neuen Gesetzentwurf erfahren Sie in der neuen Ausgabe von Steuernews-TV.
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Gesetzentwurf zur Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge
Mit dem Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sollen die im Koalitionsvertrag gesteckten Ziele zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr erfüllt werden. Hierzu sollen reine Elektrofahrzeuge jetzt bis 2035 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden.
Jedes neue Elektrofahrzeug wird maximal zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer ausgenommen. Ein 2026 zugelassenes Fahrzeug ist folglich zehn Jahre steuerbefreit. Wechselt das Auto den Besitzer, kann der Erwerber noch die verbleibende Restzeit aus dem für das Elektrofahrzeug geltenden Zehnjahreszeitraum nutzen. Die Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge gilt für solche Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 erstmalig zugelassen werden.