Steuernews-TV Dezember 2022
Grundsätzlich kann nur derjenige Steuerpflichtige Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter vornehmen, der auch bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer ist. Erfahren Sie jetzt in Steuernews-TV, unter welchen Voraussetzungen eine Afa-Befugnis auch ohne Eigentum besteht.
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AfA-Befugnis auch ohne Eigentum
Grundsätzlich kann nur derjenige Steuerpflichtige Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter vornehmen, der auch bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer ist. Eine Afa-Befugnis besteht aber unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Eigentum.
Folgendes Beispiel aus der Praxis:
- Unter Ehegatten wird ein Betriebsgebäude auf dem Grundstück des anderen Ehegatten errichtet.
- AfA-berechtigt ist in diesem Fall nicht der Grundstückseigentümer-Ehegatte, sondern der Unternehmer-Ehegatte, der die Herstellkosten getragen hat.
- Der Unternehmer-Ehegatte aktiviert in seiner Buchführung die Eigenaufwendungen für das Betriebsgebäude als Aufwandsverteilungsposten. Die AfA erfolgt nach der gewöhnlichen Gebäudenutzungsdauer.
- Der Aufwandsverteilungsposten ist ein rechtstechnisches Instrument zur Umsetzung des Nettoprinzips und enthält keine stillen Reserven.
- Der Unternehmer-Ehegatte kann nicht die erhöhte Abschreibung für das Betriebsgebäude vornehmen.